Allgemeine Verkaufsbedingungen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die Anmietung erfolgt zu den in der Online-Reservierung angegebenen Preisen und Bedingungen sowie zu den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
I – RECHTSREGIME des VERTRAGES
Diese Miete erfolgt als vorübergehender Wohnsitz und Vergnügen.
II – DAUER
Bei Nichtzahlung der Kaution und der Restmiete endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung der Miete ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht möglich.
III – Vertragsabschluss
RESERVIERUNG durch den Mieter:
Der Mieter nimmt online eine Reservierung vor und sendet die vollständige Teilnehmerliste per E-Mail.
Um eine Reservierung definitiv zu bestätigen, muss der Gesamtbetrag der Reservierung innerhalb von 5 Tagen per Banküberweisung bezahlt werden . Jede nicht fristgerechte Zahlung führt zur Stornierung der Reservierung. Die Überweisung erfolgt an die IBAN der Firma Charles Ashton.
Bei einem Aufenthalt von 7 Nächten oder mehr und einer Ankunft mehr als 90 Tage vorher beträgt die Zahlung per Überweisung 30 % des Reservierungsbetrags und der Rest 90 Tage vor dem Tag Ihrer Ankunft.
IV – KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die Kündigung seitens des Mieters oder des Eigentümers erfolgt.
Jede Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.
Mehr als 90 Tage vor Beginn des Aufenthalts: Der Eigentümer erstattet die gezahlte Anzahlung.
Bei Nichterscheinen des Kunden, Stornierung durch den Kunden sowie Nichtzahlung der Restsumme bis 90 Tage vor Mietbeginn verfällt der Vertrag und die Anzahlung fällt in den Verantwortungsbereich des Vermieters, der dann über das Mietobjekt verfügen kann.
Die Rückerstattung des gezahlten Mietsaldos erfolgt maximal 30 Tage nach dem Datum des letzten per Überweisung vorgesehenen Miettages.
Der nicht einbringliche Mietsaldo setzt sich wie folgt zusammen:
=> 50% des Aufenthaltspreises bei einer Stornierung zwischen 90 und 21 Tagen vor Anreise
=> 75% des Aufenthaltspreises bei einer Stornierung zwischen 20 und 8 Tagen vor Anreise
=> 90% des Aufenthaltspreises bei einer Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor Anreise
=> 100 % des Betrages des Aufenthaltes bei einer Stornierung 2 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen des Mieters
V – MIETE – KAUTION
Die Höhe der Miete, eventuelle Nebenkosten sowie die Kaution werden Ihnen bei Ihrer Online-Reservierung angezeigt.
Bei der Ankunft und vor der Schlüsselübergabe zahlt der Mieter dem Eigentümer per Kreditkarte einen Betrag von 2.000 € als Kaution bzw. Sicherheitsleistung zur Deckung eventueller Schäden an Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen der Mieträume.
Für verlorene, kaputte, beschädigte oder verdorbene Gegenstände muss der Eigentümer den Anschaffungswert erstatten, außerdem sind die Transportkosten und zusätzlich 50 € Aktenverwaltungskosten vom Mieter zu ersetzen, der sich hierzu verpflichtet.
Diese unverzinsliche Kaution kann in keinem Fall als Teilzahlung der Miete angesehen werden.
Die Rückzahlung erfolgt nach Schlüsselrückgabe und ggf. abzüglich der anfallenden Mietreparaturen, spätestens jedoch 15 Tage nach Abreise (Verordnung vom 8. Januar 1993).
Am Anreisetag wird eine kontradiktorische Bestandsaufnahme durchgeführt. Sollte das bei der Ankunft bereitgestellte Inventar nicht vollständig sein, sei es aus Unfähigkeit oder aus eigenem Willen des Mieters, hat der Mieter 24 Stunden Zeit, das bereitgestellte Inventar zu überprüfen und dem Eigentümer etwaige festgestellte Anomalien zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Mietobjekt bei Übergabe durch den Mieter als schadensfrei. Sollte es aufgrund eines Wunsches des Mieters oder aufgrund einer anderen als der ursprünglich im Vertrag vorgesehenen und mit dem Zeitplan nicht vereinbaren Abreisezeit nicht möglich sein, das Inventar bei der Abreise zu überprüfen, nimmt der Eigentümer das Inventar einseitig zum vorgesehenen Zeitpunkt vor und erstattet die Kaution innerhalb der Woche nach der Abreise zurück, sofern keine Schäden vorliegen und die Räumlichkeiten in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Stellt der Eigentümer einen Schaden fest, ist er verpflichtet, den Mieter innerhalb von acht Tagen darüber zu informieren und die Kaution wird wie oben beschrieben abgewickelt.
Die Reinigung der Räumlichkeiten ist in der Miete inbegriffen. Ein Betrag von 350 € kann jedoch für die Reinigung der Räumlichkeiten einbehalten werden, wenn die allgemeine Sauberkeit nicht „wie ein guter Vater"" gepflegt wird, d. h. Küche sauber und aufgeräumt, Geschirr gespült, benutzte Handtücher in der Waschküche, Toiletten sauber, Boden ohne sichtbare Ablagerungen jeglicher Art, Grill gereinigt und Mülleimer in die Außencontainer der Wohnsiedlung entleert, Aschenbecher geleert, weiße Wand ohne sichtbare Spuren.
Die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft ist fester Bestandteil der Mietordnung. Bis 22:00 Uhr ist es möglich, Lärm zu machen, solange die Nachbarschaft respektiert wird. Darüber hinaus führt jede Intervention der Polizei oder jede Beschwerde über die Nachbarschaft während der Mietdauer zu einer Abbuchung von 500 € von der Kaution für die Auswirkungen und die Bearbeitung der Nichtbeachtung der Nachbarschaft durch den Eigentümer.
Wie bei der Buchung angegeben, akzeptieren wir bei Buchungen von 2 bis 4 Nächten bis zu 14 Erwachsene ohne Kinder während des Aufenthalts. Für den Fall, dass die Anzahl der Mieter während des Aufenthalts die oben genannten 14 Erwachsenen überschreitet und dies ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers erfolgt, wird dem Mieter, der von dieser Bedingung abgewichen ist, ein Betrag von 2.000 € von seiner Bankkarte abgebucht, ohne dass eine Rückgriffsmöglichkeit besteht.
Die Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter am Ende der Mietzeit stellt keinen Verzicht des Vermieters auf Schadensersatz für Mietreparaturen dar, sofern er nachweist, dass der Schaden vom Mieter verursacht wurde.
VI – NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN
Die Nutzung der Räumlichkeiten als Erst- oder Zweitwohnsitz ist nicht gestattet und der Mieter darf dort keiner gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit nachgehen. Folglich unterliegt der Vertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie den hierin enthaltenen Bedingungen. Die Räumlichkeiten, die Gegenstand dieser Vermietung sind, dürfen unter keinen Umständen von mehr Personen belegt werden, als in den Sonderbedingungen angegeben ist, es sei denn, der Eigentümer hat zuvor seine Zustimmung gegeben.
VII – VERSICHERUNG
Der Mieter ist verpflichtet, seine Mietrisiken und das mitvermietete Mobiliar sowie den Rückgriff der Nachbarn bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft gegen die Risiken Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zu versichern und dies auf erste Aufforderung des Eigentümers nachzuweisen. Folglich lehnt dieser jede Verantwortung für Rückgriffe ab, die seine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall gegenüber dem Mieter geltend machen könnte. Kinder unterliegen ausschließlich der Verantwortung der Erwachsenen, insbesondere beim Zugang zum Swimmingpool, zum Whirlpool, zur Terrasse im 1. Stock und beim Treppensteigen. Zeitgleich mit der Übermittlung des Vertrages ist dem Vermieter eine Urlaubsbestätigung zuzusenden.
VIII – HAUPTPFLICHTEN DES MIETERS
Es ist erforderlich:
Die Räumlichkeiten zu bürgerlichen Zwecken zu bewohnen, unter Ausschluss der Ausübung jeglicher gewerblicher, beruflicher oder industrieller Tätigkeiten, wobei der Mieter anerkennt, dass ihm diese Miete nur als vorübergehender Wohnsitz und zu Freizeitzwecken gewährt wird; eine wesentliche Voraussetzung, ohne die ihm diese Miete nicht gewährt worden wäre.
Tun Sie nichts, was durch Ihr eigenes Verhalten oder das Ihrer Familie oder Verwandten den Frieden der Nachbarschaft oder anderer Bewohner stören könnte.
Bei Anmietung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist als Bewohner der Räumlichkeiten die Hausordnung des Gebäudes zu beachten, die ihm durch Aushang oder Mitteilung des Eigentümers bekannt gegeben wird.
Der Mieter darf die Räumlichkeiten persönlich bewohnen und darf sie unter keinen Umständen untervermieten, auch nicht unentgeltlich, und seine Rechte aus der Vermietung nicht abtreten, außer mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.
Nehmen Sie keine Umbauten oder Veränderungen an der Anordnung der Möbel und Räumlichkeiten vor.
Das Mitbringen von Haustieren (Hunde, Katzen etc.) in die Mieträume ist ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers nicht gestattet. Die Möglichkeit der Haltung ist davon abhängig, dass durch das Tier keine Schäden am Gebäude oder Störungen der Nachbarschaft verursacht werden.
Erlauben Sie während der Mietzeit die Durchführung von Arbeiten in den gemieteten Räumlichkeiten, die offensichtlich dringend sind und keinen Aufschub vertragen.
Halten Sie die Mieträume in Schuss und geben Sie sie am Ende der Mietzeit in einem sauberen und reparaturbedürftigen Zustand zurück.
Treten Schäden oder Verluste im Mietobjekt auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren, auch wenn kein augenscheinlicher Schaden entstanden ist.
Er haftet für Schäden und Verluste, die durch sein eigenes Handeln oder das Handeln von Personen in seinem Haushalt während der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, es sei denn, er kann beweisen, dass diese ohne sein Verschulden oder das der oben genannten Personen eingetreten sind.
Informieren Sie uns im Voraus über Tag und Uhrzeit Ihrer Ankunft. Vereinbaren Sie drei Tage vor Ihrer Abreise einen Termin für die Ausreiseformalitäten.
IX – HAUPTPFLICHTEN DES EIGENTÜMERS
Er ist verpflichtet:
Übergabe der gemieteten Räumlichkeiten in gebrauchs- und reparaturfähigem Zustand sowie der im Vertrag genannten Geräte in betriebsbereitem Zustand.
Gewährleisten Sie dem Mieter eine ungestörte Nutzung der Mieträume und stellen Sie sicher, dass keine Mängel und Fehler vorhanden sind, die dies beeinträchtigen könnten.
Halten Sie die Räumlichkeiten in einem für die beabsichtigte Nutzung geeigneten Zustand.
Außer in Fällen offensichtlicher Dringlichkeit dürfen während der Mietzeit keine Arbeiten in den Mieträumen durchgeführt werden: Alle Arbeiten führen zu einer Entschädigung des Mieters für die dadurch entstehende Nutzungsbeeinträchtigung.
X – Wahl des Wohnsitzes
Für die Ausführung dieser Geschenke wählen die Parteien als Wohnsitz ihre jeweiligen, auf der Vorderseite angegebenen Adressen. Im Streitfall ist das Gericht am Standort der Mietsache zuständig.